Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

Leistungsbeschreibung

Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für im Ausland verstorbene Deutsche, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hatten.

Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister vorgenommen.

Die Nachbeurkundung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei dem zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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