Wein - Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung der Abgabe, Verwendung und Verwertung von Produkten aus fremden Erzeugnissen melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein von einem Weinbaubetrieb oder einem anderen Betrieb zur Weinerzeugung oder zur Abgabe übernommen haben, müssen Sie ein Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung abgeben. Sie sind verpflichtet alle Zugänge und Zukäufe zu melden.

Es handelt sich um eine reine Meldung. Sie erhalten anschließend keinen Bescheid von der Behörde.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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