Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgeben, für deren Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften (zum Beispiel Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung etc.) gelten, sind Sie verpflichtet, dies anzuzeigen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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