Zuständigkeitsfinder
Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgeben, für deren Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften (zum Beispiel Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung etc.) gelten, sind Sie verpflichtet, dies anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Die Anzeige können Sie schriftlich oder online übersenden.
Die Anzeige schriftlich übersenden:
- Dazu übersenden Sie die erforderlichen Daten der in Heimarbeit Beschäftigten.
Möchten Sie die Anzeige online übersenden, sind die folgenden Schritte durchzuführen:
- Aufruf des Online-Dienstes
- Füllen Sie die Felder des Online-Dienstes vollständig aus und übersenden die Anzeige an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Regionalinspektion Südthüringen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Anzeige müssen Sie bei der Regionalinspektion Südthüringen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz vornehmen.
Voraussetzungen
Sie müssen Heimarbeit ausgeben oder weitergeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Daten der in Heimarbeit Beschäftigten müssen Sie übermittelt werden:
- der Vor- und Familienname
- die Anschrift der Arbeitsstätte
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Rechtsgrundlage
Urheber
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
01.10.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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