Zuständigkeitsfinder
Ortsveränderliche Schießstätte - Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
Leistungsbeschreibung
Die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte müssen Sie bei der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch angezeigt werden.
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss durch Sie Erlaubnisinhaber bei der für den Ort der Schießstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die für den Ort der Schießstätte zuständige Waffenbehörde.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte wurde Ihnen vor der erstmaligen Aufstellung erteilt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss zwei Wochen vor der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
19.12.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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