Ortsveränderliche Schießstätte - Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen

Leistungsbeschreibung

Die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte müssen Sie bei der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch angezeigt werden.

 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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