Zuständigkeitsfinder
Löschung aus Vermittlerregister beantragen
Leistungsbeschreibung
Versicherungsvermittler bzw. -berater, Finanzanlagenvermittler bzw. Honorar-Finanzanlagenberater sowie Immobiliardarlehensvermittler bzw. Honorar-Immobiliardarlehensberater, die als Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis (oder einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler) im Vermittlerregister eingetragen sind, können Ihre Daten aus dem Vermittlerregister löschen lassen, sofern sie nicht mehr im Rahmen der erteilten Erlaubnis tätig sind.
Wenn dies auf Sie zutrifft, Sie die bestehende Erlaubnis (oder Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler) jedoch als sog. „Schubladenerlaubnis“ aufrechterhalten möchten, wählen Sie diese Leistung („Löschung aus dem Vermittlerregister“). Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die erforderliche Berufshaftpflichtversicherung alternativ die gleichwertige Garantie lückenlos weiter bestehen muss. Ebenso gelten ggf. laufende Berufspflichten (z. B. Weiterbildungsverpflichtung) weiter. Wenn Sie die erlaubte Tätigkeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit wieder die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen.
Wenn Sie die bestehende Erlaubnis (oder Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler) auch im Rahmen einer Schubladenerlaubnis nicht mehr benötigen, haben Sie die Möglichkeit auf diese zu verzichten. Bitte wählen Sie hierfür die Leistung „Erlaubnisverzicht erklären“. Im Falle des Erlaubnisverzichts werden auch die Erlaubnisdaten aus dem Vermittlerregister gelöscht, ohne dass Sie dies zusätzlich beantragen müssen.
Sind Sie gebundener Versicherungsvermittler, wenden sie sich wegen der Löschung der Eintragung bitte an Ihr haftungsübernehmendes Versicherungsunternehmen.
Verfahrensablauf
- Den Antrag auf Löschung der Registerdaten stellen Sie bei der zuständigen Registerbehörde (IHK).
- Die Löschung kann weder rückwirkend noch zu speziellen Wunschterminen erfolgen.
- Über die vorgenommene Löschung der Registereintragung erhalten Sie eine Mitteilung der IHK.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Industrie- und Handelskammer.
Voraussetzungen
Sie sind im Vermittlerregister eingetragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Löschung von Registerdaten ohne gleichzeitigen Verzicht auf die Erlaubnis müssen keine Unterlagen beigebracht werden.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Änderung der Registerdaten entstehen Gebühren. Die Höhe entnehmen Sie der Gebührenordnung der für Sie örtlich zuständigen Registerbehörde (Industrie- und Handelskammer).
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Löschung erfolgt regelmäßig innerhalb weniger Tage.
Rechtsgrundlage
- § 11a Gewerbeordnung (GewO)
- § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34f Gewerbeordnung (GewO)
- § 34h Gewerbeordnung (GewO)
- § 34i Gewerbeordnung (GewO)
- § 8 Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV) - Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister
- § 9 Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV) - Mitteilungspflichten
- § 6 Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung - FinVermV) - Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister
- § 7 Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung - FinVermV) - Eintragung
- § 6 Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV) - Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister
- § 7 Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV) - Mitteilungspflichten
Anträge / Formulare
Formulare: Antragsformular auf Löschung der Registerdaten
Onlineverfahren: teilweise möglich
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Schriftformerfordernis: nein
Weiterführende Informationen
Urheber
IHK Ostthüringen zu Gera
Fachlich freigegeben am
12.01.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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