IHK-Unterrichtungsnachweis für Spielautomatenaufsteller erhalten

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen wollen, benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Behörde. 
Für die Erlaubnis müssen Sie unter anderem bescheinigen, dass Sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz unterrichtet worden sind. Die Unterrichtung führt die Industrie- und Handelskammer durch. 
Die Unterrichtung umfasst mindestens sechs Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung aus, wenn Sie am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen haben. Umfasst von der Unterrichtung sind folgende Sachgebiete:

  • Gewerbeordnung und Spielverordnung
  • Spielhallenrecht der Länder
  • Jugendschutzrecht

Sie dürfen als Aufsteller von Spielgeräten nur Personen beschäftigen, die den Unterrichtungsnachweis der IHK erbringen können. Bürokräfte und Mitarbeiter mit sonstigen Aufgaben benötigen keine IHK-Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz.

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie über gute Deutschkenntnisse verfügen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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