Versteigerung bei zuständiger IHK anzeigen

Leistungsbeschreibung

Sie müssen in der Anzeige folgende Angaben machen:

  • Ort und Zeitpunkt der Versteigerung
  • Gattung der zu versteigernden Ware

Normalerweise dürfen nur gebrauchte Waren versteigert werden. Ausnahmen gibt es für Ware aus Nachlässen, aus Insolvenzmassen, die wegen Geschäftsaufgabe oder wegen gesetzlicher Vorschrift versteigert wird. In diesen Fällen müssen Sie zusätzlich Folgendes angeben:

  • Anlass der Versteigerung (Nachlass oder Insolvenzmasse, Geschäftsaufgabe, öffentliche Versteigerung)
  • Name und Anschrift der Auftraggeber
  • Eventuell weitere Angaben (zum Beispiel Lagerungsort des Versteigerungsgutes, Besichtigungszeiten)


Bei der Versteigerung von leicht verderblichem Gut ist eine Verkürzung der Anmeldefrist möglich.

Bei der Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Vieh ist keine Anzeige erforderlich.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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