Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einschränken lassen

Leistungsbeschreibung

Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) können Sie von jeder Stelle, die personenbezogene Daten über Sie speichert und verarbeitet, verlangen, dass Ihre Daten nur noch gespeichert, aber nicht mehr verarbeitet werden dürfen.

Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:

  • Online-Daten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
  • Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern
  • Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
  • Grundbucheinträge
  • Gesundheitsinformationen, wie genetische Daten, Krankendaten
  • Zeugnisse
  • allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
  • physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe

Mit Ihrem Recht auf Einschränkung der Verarbeitung können Sie vorerst verhindern, dass Ihre personenbezogenen Daten weiterhin elektronisch verarbeitet werden. Sobald die Rechte der datenverarbeitenden Stelle erloschen sind, werden Ihre Daten endgültig gelöscht. Sie können sich nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung berufen.

Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.

Die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt bei der entsprechenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle anfordern.

Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie relevante Behörde.

Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörde finden Sie im Behördenverzeichnis auf dem Portal „service.bund.de – Service Online".

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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