Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen

Leistungsbeschreibung

Die Durchführung der Messung beauftragen Sie bei einer bekanntgegebenen Messstelle. Über die Ergebnisse müssen Sie einen Messbericht erstellen und diesen der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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