Zuständigkeitsfinder
Kraftfahrzeugzulassung - Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die zuständigen örtlichen Kfz-Behörden
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: 15,90 EURVorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlfür Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde
Verwaltungsgebühr: 2,10 EURVorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlfür Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
;Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
Fachlich freigegeben am
11.04.2024;08.05.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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