Zuständigkeitsfinder
Unternehmenskarte wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung ersetzen
Leistungsbeschreibung
Ist Ihre Unternehmenskarte funktionsunfähig, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.
Mit Ausstellung einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zuzuordnen.
Verfahrensablauf
- Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
- Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt. Parallel erhalten Sie den Verwaltungskostenbescheid vom TLV.
- Wenn Sie die Unternehmenskarte online beantragen wollen:
- Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen beim Online-Service (bitte Bezeichnung eintragen) ein und bezahlen Sie die Verwaltungskosten.
- Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Bezahlung geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
- Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
- Ihre Unternehmenskarte ist funktionsunfähig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Ersatz einer Unternehmenskarte
- belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift, Sitz, gesetzlichen Vertreter des Unternehmens
- Funktionsunfähige Karte
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: 34,00 EURVorkasse: Nein
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 5 JahreDie Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die funktionsunfähige Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommen Sie die Karte erneuert. Mit Ausstellung einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Urheber
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
24.04.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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