Zuständigkeitsfinder
Unternehmenskarte aufgrund von Diebstahl ersetzen
Leistungsbeschreibung
Wurde Ihre Unternehmenskarte gestohlen, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.
Mit Ausstellung einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit. Finden Sie oder andere Personen das Original wieder, müssen Sie diese der ausstellenden Stelle zurückgeben.
Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird. Nur so kann der Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zugeordnet werden.
Verfahrensablauf
- Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
- Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt. Parallel erhalten Sie den Verwaltungskostenbescheid vom TLV.
- Wenn Sie die Unternehmenskarte online beantragen wollen:
- Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen beim Online-Service (bitte Bezeichnung eintragen) ein und bezahlen Sie die Verwaltungskosten.
- Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Bezahlung geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
- Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
- Ihre Unternehmenskarte wurde gestohlen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Ersatz einer Unternehmenskarte wegen Diebstahl
- belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift, Sitz, gesetzlichen Vertreter des Unternehmens
- Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei
- auf Verlangen der zuständigen Stelle muss die Inhaberin oder der Inhaber gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass und aus welchen Gründen die Unternehmenskarte nicht zurückgeben werden kann
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: 34,00 EURVorkasse: Nein
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 5 JahreDie Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, wird die Karte erneuert.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Urheber
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
24.04.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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