Zuständigkeitsfinder
Kraftfahrzeugzulassung - Ausnahmegenehmigung für ukrainische Fahrzeuge
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ihr Fahrzeug aus der Ukraine nach Deutschland eingeführt haben, müssen Sie es nach einem Jahr in Deutschland zulassen.
Wenn Ihr Fahrzeug nicht den rechtlichenVorschriften entspricht, benötigen Sie eventuell eine Ausnahmegenehmigung.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Zuständige Stelle
Wenn Sie Ihren Wohnsitz/ Unternehmenssitz in Thüringen haben, ist das Thüringer Landesverwaltungsamt für Sie zuständig.
Voraussetzungen
Die Ausnahmegenehmigungen müssen vom Fahrzeughalter eingeholt werden.
Wenn das Fahrzeug Ihrem Ehepartner gehört und dieser in der Ukraine verblieben ist, kann die Ausnahmegenehmigungen auch durch Sie beantragt werden.
Grundsätzlich gilt, dass Ausnahmen nur genehmigt werden dürfen, wenn alle zumutbaren Möglichkeiten zur Einhaltung der Vorschriften voll ausgeschöpft sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angabe der Halterdaten (Name, Adresse)
- Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
- Gutachten nach § 21 StVZO
- Ukrainische Fahrzeugpapiere
- Versicherungsbescheinigung
- Zur Verlängerung einer bereits bestehenden Ausnahmegenehmigung: Kopie der alten § 70 StVZO Ausnahmegenehmigung. Und entweder ein Bestätigungsgutachten, dass sich der Zustand des Fahrzeugs seit der letzten Begutachtung nicht verändert hat oder ein erneutes Gutachten nach § 70 StVZO
- (Soweit bereits vorhanden) Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
- Bevollmächtigung, sofern der Antrag für einen Dritten gestellt wird
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 10,20 - 511,00 EURVorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlDie Gebührenhöhe richten sich nach Nr. 255 Anlage 1 zu der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort wird für jede Entscheidung über eine Ausnahme pro Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug/Person eine Rahmengebühr festgelegt. Liegen bei Antragstellung mehrere baugleiche Fahrzeuge vor, kann eine verminderte Gebühr festgesetzt werden. Die genaue Höhe der Gebühr ist im Einzelfall vom Bearbeitungsaufwand, Geltungsdauer und wirtschaftlichem Vorteil für den Antragsteller abhängig. Die Festsetzung liegt im Ermessen der Behörde.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Rechtsgrundlage
- § 70 Absatz 1 Nummer 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 76 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c) Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (StVRZustÜV)
- § 10 Absatz 2 Nummer 3 Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (StVRZustÜV
Rechtsbehelf
Klage
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Anlagen können im pdf-Format übermittelt werden:
Was sollte ich noch wissen?
Die Ausnahmegenehmigungen müssen Sie bei Fahrten mitführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.
Weitere Informationen, insbesondere zu den zuständigen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen entnehmen Sie bitte der Webseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes:
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesverwaltungsamt
Fachlich freigegeben am
20.03.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Keine zuständige Stelle gefunden
Bitte geben Sie Ihren Ort an.