Zuständigkeitsfinder
Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC-Dienststelle) für die Wirtschaft kontaktieren
Leistungsbeschreibung
In jedem Bundesland gibt es eine „Zentrale Ansprechstelle Cybercrime“ (ZAC-Dienststelle) für die Wirtschaft. Die ZAC-Dienststellen sind in den Landeskriminalämtern verortet.
Cybercrime sind alle Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, IT-Systeme und deren Daten richten oder die mittels IT begangen werden, beispielsweise:
- Daten-/ Identitätsdiebstahl,
- Datenhehlerei,
- Online-Erpressung mittels:
- DDoS (Distributed-Denial-of-Service) oder
- Ransomware/ Kryptotrojaner,
- Man-in-the-middle-Angriff sowie
- CEO-Fraud.
Sie können auch dann Kontakt aufnehmen, wenn Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen möchten. Zuständig ist für Sie diejenige ZAC-Dienststelle des Bundeslandes, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist.
Verfahrensablauf
Ist Ihr Unternehmen Opfer von Cybercrime geworden oder möchten Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Ihre ZAC-Dienststelle wenden. Das weitere Verfahren ist dann vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen ist Opfer von Cybercrime geworden oder
- Sie möchten sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Fachlich freigegeben am
25.06.2019
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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