Zuständigkeitsfinder
InnoInvest beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Freistaat Thüringen fördert kleine und mittelständische Unternehmen bei innovativen Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter.
Sie erhalten die Förderung in den Bereichen:
- Anschaffungen aktivierter und betrieblich genutzter materieller sowie immaterieller Wirtschaftsgüter,
- Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung immaterieller oder materieller Wirtschaftsgüter stehen.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die zu einer Innovation, mindestens für das Unternehmen, führen.
Bei dem Investitionsvorhaben muss es sich entweder um:
- ein neues Produktionsverfahren, welches zu wettbewerbsfähigen und zukunftsrelevanten neuen Produkten/ Dienstleistungen führt, oder
- eine Prozessinnovation, die etablierte Produkte optimiert oder kostengünstiger bzw. ressourcenschonender herstellt, oder
- ein neues Geschäftsmodell oder neue/n organisatorische/n Prozess/ Struktur, der die Leistungsfähigkeit/ Produktivität des Unternehmens erhöht,
handeln.
Beiträge zur Digitalisierung des Unternehmens können ebenfalls gefördert werden, sofern diese zu den Punkten der Innovationsvorhaben passen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:
- bei Ausgaben von 30.000 EUR bis 50.000 EUR erhalten Sie einen Zuschuss von 10.000 EUR
- bei Ausgaben von 50.000,01 EUR bis 100.000 EUR erhalten Sie einen Zuschuss von 20.000 EUR
- bei Ausgaben von 100.000,01 EUR bis 150.000 EUR erhalten Sie einen Zuschuss von 30.000 EUR
- bei Ausgaben von 150.000,01 EUR bis 200.000 EUR erhalten Sie einen Zuschuss von 40.000 EUR
- bei Ausgaben von 200.000,01 EUR bis 250.000 EUR erhalten Sie einen Zuschuss von 50.000 EUR
Von der Förderung ausgeschlossene Ausgaben sind unter anderem:
- Grundstücks- und Immobilienerwerb,
- Eigenleistungen,
- Wirtschaftsgüter, die über Leasing, Mietkauf oder Lieferantendarlehen finanziert werden,
- Schulungen, Weiterbildungen, Warenlager und Verbrauchsmaterial und
- Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Thüringer Aufbaubank.
Voraussetzungen
Förderfähig sind:
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- wirtschaftsnahe und/oder kreativwirtschaftlich tätige Freiberufler
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Unternehmenstätigkeit muss auf eine tragfähige Vollexistenz ausgerichtet sein und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
- die zuwendungsfähigen Investitionssumme des Vorhabens darf 30.000 EUR nicht unterschreiten.
- Das Vorhaben muss im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2029 vollständig durchgeführt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind unter Verwendung der vorgegebenen Formulare elektronisch über das Onlineportal https://thueringer-foerderportal.eu an die Thüringer Aufbaubank (TAB) zu richten. Zusätzlich ist der schriftliche Antrag bei der TAB einzureichen, soweit die elektronische Form die Schriftform nicht ersetzt.
Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:
- Investitions- und Finanzierungsplan
- Durchfinanzierungsbestätigung/Bereitschaftserklärung der Hausbank oder des Steuerberaters
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Bewertung
- Formular „Erläuterungen zum Vorhaben“
- Angebote (mind. 3 vergleichbare Angebote für jedes Wirtschaftsgut)
- Gewerbeanmeldung
- ggf. Finanzierungsverträge, Franchiseverträge
- bei Existenzgründungen:
- Konzept, aus dem ersichtlich ist, warum die Gründung als innovativ gilt und sich von anderen branchengleichen Unternehmen unterscheidet
- Lebenslauf der gründenden Gesellschafter
- Stellungnahme der zuständigen Kammer zum Nachweis der Tragfähigkeit des Unternehmens
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Aufbaubank
Fachlich freigegeben am
14.06.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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