Zuständigkeitsfinder
Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, die einen Betriebsbereich darstellt oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, und planen an der Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen?
Diese Vorhaben können dazu führen, dass durch die Änderung eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgelöst wird oder andere immissionsschutzrechtliche Anforderungen nicht mehr gewährleistet sind.
Vor diesem Hintergrund muss die immissionsschutzrechtliche Behörde diese Änderungen überprüfen.
Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Einer Genehmigung bedarf es jedoch dann nicht, wenn und soweit die Pflicht, den angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, bereits auf Ebene einer raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben gewährleistet wird.
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf Genehmigung störfallrelevanter Änderungen an Ihrer genehmigungsbedürftigen Anlage schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein. Sie fügen dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Wenn der Antrag und die Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen bei den geplanten Änderungen erfüllt werden.
- Nach der abschließenden Beurteilung entscheidet die zuständige Stelle über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden in Thüringen: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beziehungsweise die Landkreise und kreisfreie Städte.
Zuständige Stelle
Zuständige Behörden sind die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden des Landes Thüringen in Form des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) sowie der Unteren Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Voraussetzungen
Rechtliche Voraussetzungen für die Genehmigung finden Sie in § 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen der Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
20.01.2026
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
