Förderung von Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen, die für die Zusammenarbeit mit einer wirtschaftsnahen Forschungseinrichtung erforderlich sind

Leistungsbeschreibung

Der Freistaat Thüringen unterstützt wissenschaftliche Forschungseinrichtungen in Thüringen bei wissenschaftlichen Forschungsvorhaben und Geräteausstattung für Forschungsvorhaben.

Förderfähige Ausgaben sind:

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben
  • Fremdleistungen
  • Investitionsausgaben für vorhabenspezifische Geräteinfrastruktur

Sie erhalten die Förderung als Zuwendung: Für Geräteausstattung betragen die Zuwendungen 90 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben und für wissenschaftliche Forschungsvorhaben bis zu 100 Prozent.

Unterhalb eines Schwellenwertes von 5.000 Euro findet keine Förderung statt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)