Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist erlaubnispflichtig und darf nur aus einer öffentlichen Apotheke erfolgen. Für jede öffentliche Apotheke, über die Sie apothekenpflichtige Arzneimittel versenden wollen, müssen Sie eine eigene Versandhandelserlaubnis beantragen.

Erst nach erteilter Erlaubnis dürfen Sie die Versandhandelstätigkeit aufnehmen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)