Lieferantenanzeige Gas und Elektrizität – Energiebelieferung von Haushaltskunden melden

Leistungsbeschreibung

Die sogenannte Lieferantenanzeige dient dem Verbraucherschutz. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) prüft daher die personelle, technische, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Energieversorgungsunternehmen sowie die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung.

Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, der BNetzA die Aufnahme und Beendigung Ihrer Lieferanten-Tätigkeit sowie Änderungen Ihres Unternehmens zu melden (zum Beispiel eine neue Adresse oder Rechtsform).

Unternehmen, die bereits vor dem 13.07.2005 Haushaltskunden beliefert haben, können eine freiwillige Lieferantenanzeige einreichen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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