Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn sich das Kennzeichen des Luftfahrzeugs nichts ordnungsgemäß anbringen lässt, stellt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung aus.

Im Antrag müssen Sie

  • allgemeine Angaben zum Luftfahrzeug,
  • zur Position und Höhe des Kennzeichens sowie
  • zur Position der Bundesflagge machen.

Mit der Ihnen erteilten Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung erfüllen Sie eine Voraussetzung für die Verkehrszulassung, wenn das Kennzeichen nicht ordnungsgemäß angebracht werden kann.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)