Verkehrszulassung für Luftfahrtgerät beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit einer Verkehrszulassung für ein Luftfahrzeug können Sie das zugelassene Luftfahrzeug in Betrieb nehmen. Die Verkehrszulassung besteht aus der Eintragung in die Luftfahrzeugrolle und der Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses.

Die Luftfahrzeugrolle ist das amtliche Verzeichnis aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge.

Sie können eine Verkehrszulassung für Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt oder Anhang I Luftfahrzeuge beantragen. Hierzu benötigen Sie ein Kennzeichen für das Luftfahrzeug. Falls Sie kein Kennzeichen zugeteilt bekommen oder vorgemerkt haben, können Sie die Verkehrszulassung nicht beantragen. Wenn das Kennzeichen des Luftfahrzeugs nicht ordnungsgemäß angebracht werden kann, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung beantragen. Die Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung können Sie per Online-Formular beantragen.

Für die Verkehrszulassung müssen Sie Angaben machen

  • zur Halterin oder zum Halter beziehungsweise zur Haltergemeinschaft
  • gegebenenfalls zur Eigentümergemeinschaft
  • zum Luftfahrzeug
  • zum Zustand des Luftfahrzeugs
  • zum Standort des Luftfahrzeugs
  • zum Lufttüchtigkeitsnachweis

Als Eigentümerin oder Eigentümer aus einem Drittstaat müssen Sie zusätzlich die Erklärung für Drittstaaten-Eigentümer oder -Eigentümerinnen abgeben. Sie kommen aus einem Drittstatt, wenn Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats haben oder nicht die Staatsbürgerschaft eines Staates, in dem das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union Anwendung findet.

Für die Beantragung einer Verkehrszulassung benötigen Sie einige erforderliche Unterlagen, welche Sie im Rahmen des Antragsprozesses im Online-Formular hochladen.

Nach Prüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt erhalten sie den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis. Damit dürfen Sie Ihr Luftfahrzeug in Betrieb nehmen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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