Genehmigung für Auslandsgeschäfte mit Kriegswaffen beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Genehmigung für Auslandsgeschäfte mit Kriegswaffen beantragen Sie, wenn Sie

  • entsprechende Verträge abschließen oder vermitteln wollen oder
  • Kontakte zu Interessenten herstellen und so die Gelegenheit zum Vertragsabschluss nachweisen wollen, zum Beispiel bei Maklertätigkeiten.

Die Genehmigungspflicht gilt für die Vermittlung, den Nachweis und den Abschluss von Verträgen über Erwerb oder Überlassen von Kriegswaffen, zum Beispiel

  • Kaufverträge,
  • Mietverträge,
  • Verleihverträge,
  • Schenkungsverträge,
  • Werkverträge,
  • Leasingverträge oder
  • Dienstleistungsverträge.

Im gleichen Formular können Sie auch Herstellungen und Beförderungen im In- und Ausland beantragen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist zuständig für Ihren Antrag. Allgemeine Fragen zur Kriegswaffenkontrolle können Sie zudem an das Referat 222 des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) richten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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