Seeleute-Ausweis beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erteilt den Nachweis über eine berufliche Tätigkeit in der Seeschifffahrt in Form eines Seeleute-Ausweises.

Die Nutzung des Seeleute-Ausweises ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Dienst auf Kauffahrteischiffen unter deutscher Flagge.

Der Seeleute-Ausweis dient als Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt und ist weder Passersatz noch amtlicher Identitätsnachweis.

Sie können den Seeleute-Ausweis erhalten, wenn Sie entweder

  • über eine gültige deutsche Bescheinigung für Seeleute oder über einen Nachweis über eine Tätigkeit als sonstiges Besatzungsmitglied auf einem Kauffahrteischiff unter deutscher Flagge verfügen,
  • Fachschüler oder Fachschülerin beziehungsweise Hochschulstudent oder Hochschulstudentin an einer nach Landesrecht eingerichteten seefahrtbezogenen Ausbildungsstätte sind und eine praktische Ausbildung und Seefahrtzeit auf einem Schiff absolvieren,
  • Auszubildender zum Schiffsmechaniker oder Auszubildende zur Schiffmechanikerin sind,
  • Schüler oder Schülerin sind und als sogenannter "Ferienfahrer" vom Verband Deutscher Reeder (VDR) für ein Ferienpraktikum vermittelt wurden oder
  • Deutscher oder Deutsche sind und über eine gültige ausländische Bescheinigung für Seeleute verfügen
  • Auf dem Seeleute-Ausweis können keine Daten gespeichert werden. Die Anträge zum Nachweis über eine berufliche Tätigkeit in der Seeschifffahrt bearbeitet das BSH.

Hinweis:

Das bis zum 31.05.2019 genutzte Seefahrtbuch und das frühere Musterungsverfahren vor den Seemannsämtern wurde abgeschafft. Seefahrtzeiten können Sie mit Dienstbescheinigungen dokumentieren. In einem Seefahrtbuch eingetragene

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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