Vergütung der in anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlten Vorsteuer beantragen

Leistungsbeschreibung

Als im Inland ansässiger Unternehmer sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und in einem anderen EU-Mitgliedstaat Umsatzsteuer gezahlt haben, können Sie einen Antrag auf Erstattung der gezahlten Vorsteuer stellen.

Haben Sie Vorsteuer in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat gezahlt, müssen Sie die Vergütung direkt in diesem Staat beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)