Zuständigkeitsfinder
Zulassung beantragen für Recyclingverfahren von Kunststoffen im Lebensmittelkontakt
Leistungsbeschreibung
Materialien, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, unterliegen der europäischen Gesetzgebung. Sie dürfen bei guter Herstellungspraxis und unter normalen Bedingungen keine Bestandteile an das Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind,
- die menschliche Gesundheit zu gefährden,
- eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel oder
- eine Beeinträchtigung der organoleptischen – also zum Beispiel den Geschmack oder Geruch betreffenden – Eigenschaften der Lebensmittel herbeizuführen.
Wenn Sie bereits genutzte Kunststoffe recyceln, um die Materialien in Lebensmittelkontaktmaterialien wie Verpackungen wiederzuverwerten, könnten diese mit anderen Substanzen kontaminiert sein. Um dies zu verhindern, müssen Sie Ihr spezielles Recyclingverfahren vorab von der Europäischen Kommission prüfen und genehmigen lassen.
Als Hersteller von Lebensmittel-Kontaktmaterialien sind Sie für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen verantwortlich. Sie müssen also die gesundheitliche Unbedenklichkeit solcher Kontaktmaterialien sicherstellen.
Den Antrag auf Zulassung eines Recyclingverfahrens für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt können Sie ausschließlich über das Online-Portal E-Submission Food Chain Platform (ESFC) einreichen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist der nationale Kontaktpunkt in Deutschland. Wenn Sie das BVL als Ansprechpartner auswählen, prüft das BVL den Antrag formal auf Vollständigkeit und Relevanz der Unterlagen. Anschließend leitet das BVL ihn an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weiter.
Die EFSA erstellt zu jedem Antrag eine wissenschaftliche Stellungnahme, die als Grundlage für die Zulassungsentscheidung der Europäischen Kommission dient.
Entspricht Ihr Recyclingverfahren den rechtlichen und technischen Anforderungen, darf das Verfahren eingesetzt werden. Sollten mit der Zulassung Bedingungen oder Einschränkungen verbunden sein, müssen die Unternehmen diese erfüllen.
Wenn Sie neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse erlangen, die die Bewertung der Sicherheit des Stoffes in Bezug auf die menschliche Gesundheit berühren können, müssen Sie die Kommission sofort informieren.
Verfahrensablauf
Die Zulassung für ein Recyclingverfahren für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt können Sie ausschließlich online über das Portal E-Submission Food Chain Platform (ESFC) der Europäischen Kommission beantragen. Das Verfahren durchläuft verschiedene Phasen mit unterschiedlichen Beteiligten und Zuständigkeiten:
- Laden Sie Ihren nach den Vorgaben der EFSA erstellte Antrag direkt in die Plattform hoch.
- Orientieren Sie sich am Vorgehen, welches im sogenannten User-Guide der Plattform beschrieben ist.
- Das BVL bekommt den Antrag zugeleitet, sofern Sie es als nationalen Kontaktpunkt ausgewählt haben.
- Nach erfolgreichem Abschluss der formalen Prüfung leitet das BVL den Antrag innerhalb der Plattform in die Zuständigkeit der EFSA weiter.
- Die EFSA übernimmt die wissenschaftliche Prüfung und veröffentlicht Informationen zu eingegangenen Anträgen in wissenschaftlichen Stellungnahmen.
- Über das Open EFSA Portal können Sie und andere Interessierte den Status der Anträge bis hin zur Veröffentlichung der wissenschaftlichen Stellungnahme verfolgen.
- Über die eigentliche Zulassung entscheidet die Europäische Kommission.
Voraussetzungen
- Ihr Antrag und die dazugehörigen Unterlagen müssen inhaltlich und formal den Vorgaben der Leitlinien der EFSA entsprechen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Die Antragsunterlagen müssen Sie entsprechend der Vorgaben des sogenannten Guideline Dokuments der EFSA einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist für die Einreichung.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 0 - 4 Wochen- Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Eingang Ihres Antrags auf der Plattform. - Das BVL benötigt in der Regel nicht mehr als 4 Wochen zur ersten Prüfung Ihres Antrages. Rückfragen oder Nachforderungen sowie Ihre Reaktionszeiten können die Dauer beeinflussen. Erst wenn die Unterlagen vollständig sind, leitet das BVL sie an die EFSA weiter.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen einen Bescheid reichen Sie direkt bei der zulassenden Stelle ein, also der Europäischen Kommission.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterführende Informationen
- Informationsbereich der Europäischen Kommission zu Lebensmittelkontaktmaterialien (Englisch)
- Anleitung zur Nutzung der ESFC-Plattform auf der Internetseite der Europäischen Kommission (Englisch)
- Informationsbereich der EFSA– Antrag für Zulassung von Lebensmittelkontaktmaterialien: Vorschriften und Leitlinien (Englisch)
- Leitlinien der Europäischen Kommission für den Antrag auf Evaluierung eines Recyclingverfahrens für Kunststoffe, die in Lebensmittelkontaktmaterialien zum Einsatz kommen soll (Englisch)
- Training und Unterstützung zur Nutzung der E-Submission Food Chain Platform (ESFC) (Englisch)
- Open EFSA Portal – Informationsplattform zu eingegangen Anträgen auf wissenschaftliche Stellungnahme
- Fachartikel "Zulassungsverfahren für Lebensmittelkontaktmaterialien" auf der Internetseite des BVL
- FAQs des BVL zum Zulassungsverfahren für Kontaktmaterialien in deutscher Sprache
Urheber
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Zulassung von Recyclingverfahren für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt gem. Verordnung (EG) Nr. 282/2008 Erteilung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Fachlich freigegeben am
20.07.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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