Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über neue, veränderte oder beendete Unternehmensbeteiligungen von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten informieren

Leistungsbeschreibung

Genauso wie andere Unternehmen auch können Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsinstitut Unternehmensbeteiligungen erwerben und veräußern. Auf diese Weise erhalten Sie beispielsweise Stimmrechte oder das Recht auf Gewinnbeteiligung.
Sobald Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsinstitut eine bedeutende Beteiligung an einem anderen Unternehmen erwerben, müssen Sie die Deutsche Bundesbank darüber informieren.
Eine bedeutende Beteiligung ist dann gegeben, wenn Sie 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte halten oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung dieses Unternehmens ausüben können. Informationen zur Berechnung und Beurteilung einer bedeutenden Beteiligung finden Sie auf der Internetseite der BaFin.
Auch wenn sich an dieser bedeutenden Unternehmensbeteiligung etwas ändert, müssen Sie dies melden. In dieser sogenannten Aktivischen Beteiligungsanzeige müssen Sie unter anderem angeben:

  • Anlass der Anzeige: Entstehung, Veränderung, Beendigung
  • Art des Unternehmens, an dem Sie Anteile halten
  • Angaben zur prozentualen Höhe Ihrer Beteiligung am gesamten Nominalkapital des Unternehmens (Beteiligungsquote)

Die Deutsche Bundesbank leitet Ihre Beteiligungsanzeige dann an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weiter.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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