Die Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen

Leistungsbeschreibung

Betreiberinnen und Betreiber von Langzeitlagern müssen bei Stilllegung bestimmte Anforderungen erfüllen, damit das Lager keine Gefahr für die Allgemeinheit oder die Umwelt darstellt.

Sachverständige kontrollieren die Einhaltung regelmäßig. 

Wenn Sie die Kontrolle durchführen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, Sie als Sachverständige oder Sachverständiger zu bestimmen. Die Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.