Zuständigkeitsfinder
Handelsregister einsehen
Leistungsbeschreibung
Über das "Gemeinsame Registerportal der Länder" können Sie online die Handelsregister einsehen. Hier finden Sie Informationen über
- Kapitalgesellschaften, zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
- Personenhandelsgesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG)
- Einzelkaufleute (e.K.)
- Eingetragene Vereine
Das Gemeinsame Handelsregisterportal der Länder gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.
Sie können im Gemeinsamen Handelsregisterportal der Länder Informationen kostenlos einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenlos
- die eingereichten Urkunden einsehen,
- einen Abdruck als PDF herunterladen.
Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 01.01.2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie zum Beispiel Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht.
Verfahrensablauf
Gemeinsames Registerportal der Länder:
- Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.
- Klicken Sie im Menü entweder auf „Normale Suche“ oder „Erweiterte Suche“ und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten/Suchparameter an.
- Klicken Sie auf „Suchen“.
- Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.
- Wählen Sie das gewünschte Dokument
Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal innerhalb der Onlinehilfe.
Unternehmensregister:
- Rufen Sie das Unternehmensregister auf.
- Geben Sie in der Schnellsuche den gesuchten Firmennamen und optional einen Bereich ein.
- Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Registergericht (Amtsgericht).
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Sie können die Daten sofort online einsehen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
09.10.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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