Wohnortänderung im Reisepass beantragen

Leistungsbeschreibung

In Ihrem Reisepass wird nur der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss nur geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert.

Sie können den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen.

Wenn Sie Ihre Wohnortänderung beziehungsweise Ummeldung digital vornehmen, erhalten Sie den Wohnortaufkleber per Post. Diesen können Sie entsprechend der mitübersandten Anleitung auf dem Reisepass aufbringen, wenn Ihre Kommune den Dienst anbietet. Alternativ können Sie jederzeit die Aktualisierung Ihres Dokuments im Bürgerbüro Ihrer neuen Gemeinde vornehmen lassen.

Ziehen Sie ins Ausland und haben dort einen neuen Wohnort, können Sie Ihren Aufenthaltsort im Ausland eintragen lassen. Falls Ihr ausländischer Wohnort noch nicht feststeht, können Sie Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eintragen lassen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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