Zuständigkeitsfinder
Zulassung als Ärztin oder Arzt in Deutschland mit Berufsausbildung im Ausland beantragen
Leistungsbeschreibung
Um eine staatliche Zulassung als Ärztin oder Arzt, die sogenannte Approbation, zu erhalten, müssen Sie Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit.
Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis erfüllen. Wichtig sind zum Beispiel ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die gesundheitliche Eignung.
Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat können Sie in Deutschland die Approbation als Ärztin oder Arzt erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, sowie die Schweiz.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Fachlich freigegeben am
07.06.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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