Zuständigkeitsfinder
Sich bei der Erstellung des Landesentwicklungsprogramms beteiligen
Leistungsbeschreibung
Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen sowie Behörde oder Träger öffentlicher Belange (TÖB) können Sie sich an der Neuaufstellung oder Änderung des Landesentwicklungsprogramms beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
TÖB sind Behörden oder Institutionen, die per Gesetz öffentliche Aufgaben ausführen, zum Beispiel Kommunen, Straßenbaubehörden, Naturschutzbehörden, Landwirtschaftsbehörden oder Wasserbehörden.
Das Landesentwicklungsprogramm legt für den Gesamtraum Thüringens die räumliche und strukturelle Entwicklung als Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest. Es beinhaltet zudem Vorgaben für die Regionalplanung.
Verfahrensablauf
- Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten landesweiten Raumordnungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen.
- Die Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die oberste Landesplanungsbehörde.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfreiEs fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ab Beginn der Veröffentlichung des Planentwurfs können Sie sich mindestens zwei Monate beteiligen. Die Frist gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
14.08.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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