Zuständigkeitsfinder
Den Verdacht auf Geldwäsche bei einem Glücksspiel anzeigen
Leistungsbeschreibung
Geldwäsche ist die Einschleusung von illegal erwirtschaftetem Geld beziehungsweise von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Wir nehmen Ihre Hinweise bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz entgegen in den Bereichen unerlaubtes öffentliches Glücksspiel im Internet und Veranstaltung von Online-Poker und virtueller Automatenspiele.
Relevanz haben Hinweise zu Verdacht auf Geldwäsche im Glücksspiel, zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
Zuständige Stelle
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Voraussetzungen
Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Keine
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
22.05.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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