Zuständigkeitsfinder
Unerlaubtes Glücksspiel anzeigen
Leistungsbeschreibung
Das Angebot von Internet-Glücksspiel in Deutschland bedarf einer offiziellen Erlaubnis beziehungsweise einer Lizenz. Die Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels ist eine Straftat. Wenn Sie davon Kenntnis erlangen, dass ein Spieleanbieter ohne eine solche Erlaubnis Glücksspielangebote im Internet veröffentlicht und durchführt, können Sie Ihren Hinweis mithilfe des Hinweisgebers an die zuständige Behörde übermitteln.
Jede Person kann Hinweisgeber sein und dabei auf Wunsch vollständig anonym bleiben.
Relevanz haben Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
Zuständige Stelle
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Voraussetzungen
Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Keine
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
22.05.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
