Erlaubnis beantragen, Virtuelle Automatenspiele durchzuführen oder zu vermitteln

Leistungsbeschreibung

Sie können einen Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen stellen.

Virtuelle Automatenspiele dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten.

Das Erlaubnisverfahren enthält einen Hauptantrag für die allgemeine Erlaubnis.

Antragstellende können die Veranstaltenden Personen selbst oder Bevollmächtigte (Interne eines Unternehmens oder Externe, zum Beispiel Rechtsanwälte sowie Rechtsanwältinnen) sein.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)