Zuständigkeitsfinder
Erlaubnis beantragen, Virtuelle Automatenspiele durchzuführen oder zu vermitteln
Leistungsbeschreibung
Sie können einen Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen stellen.
Virtuelle Automatenspiele dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten.
Das Erlaubnisverfahren enthält einen Hauptantrag für die allgemeine Erlaubnis.
Antragstellende können die Veranstaltenden Personen selbst oder Bevollmächtigte (Interne eines Unternehmens oder Externe, zum Beispiel Rechtsanwälte sowie Rechtsanwältinnen) sein.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
Zuständige Stelle
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale)
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie müssen Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, um die Erlaubnis zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele in Deutschland beantragen zu können.
Darüber hinaus müssen Sie die Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 erfüllen:
- Erweiterte Zuverlässigkeit (kein unerlaubtes Glücksspiel, transparente Inhaber und Beteiligungsverhältnisse)
- Leistungsfähigkeit (ausreichend Eigenmittel, Wirtschaftlichkeit, Versicherungsschutz)
- Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels
Welche Gebühren fallen an?
variabel
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klagemöglichkeit (es ergeht eine Rechtsbehelfsbelehrung mit der jeweiligen Erlaubniserteilung)
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
22.05.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
