Ingenieurkammer – Eintragung Verzeichnis eingeschränkte Bauvorlageberechtigung

Leistungsbeschreibung

Ingenieurinnen und Ingenieure mit einer eingeschränkten Bauvorlageberechtigung können in Thüringen geringfügige oder technisch einfache Bauvorhaben durchführen, das heißt im Detail:

  • freistehende oder nur einseitig angebaute oder anbaubare Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3
  • eingeschossige gewerblich genutzte Gebäude, die keine Sonderbauten sind
  • land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude, die keine Sonderbauten sind

Die Ingenieurkammer Thüringen ist gemäß der Thüringer Bauordnung verpflichtet, das Verzeichnis der Personen mit eingeschränkter Bauvorlageberechtigung in Thüringen zu führen. Eintragungen anderer Bundesländer gelten in Thüringen nicht, da jedes Bundesland eigene Standards an die eingeschränkte Bauvorlage stellt.

Ingenieurinnen und Ingenieure können sich auch ohne Wohnsitz oder eine entsprechende hauptberufliche Tätigkeit in Thüringen in das Verzeichnis per Antragsverfahren eintragen lassen.

Die Eintragung in das Verzeichnis der eingeschränkten Bauvorlageberechtigung erfordert keine Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer Thüringen. Personen, die im Verzeichnis eingetragen sind, haben keine vollwertige Bauvorlageberechtigung. Die Bauämter haben zu prüfen, ob die entsprechenden Voraussetzungen beim Bauantrag gegeben sind.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.