Frosthilfen aus der EU-Agrarreserve beantragen

Leistungsbeschreibung

Landwirtschaftliche Unternehmen, die Obst und/oder Wein anbauen, und in der zweiten Aprilhälfte 2024 von Frostschäden betroffen waren, können Frosthilfen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2675 und der deutschen Verordnung für Frostbeihilfen (Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024 - AgrarFrostBeih2024V) beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)