Genehmigung einer Erprobung und Vorführung von Theaterfeuerwerken beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie benötigen eine Genehmigung für die Erprobung als auch die Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden, wenn Sie 

  • einen Bühnenauftritt mit pyrotechnischen Effekten oder feuergefährlichen Handlungen planen beziehungsweise 
  • explosionsgefährliche Stoffe oder feuergefährliche Handlungen in Film und Fernsehproduktionsstätten vorführen wollen.
     

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)