elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren

Leistungsbeschreibung

Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Behörde Ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen. Hierfür müssen Sie persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen.

Sie können auch digital Ihre Daten einsehen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)