Zuständigkeitsfinder
Stellvertretungserlaubnis für ein Prostiutionsgewerbe beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Betrieb des Prostitutionsgewerbes gegründet haben, können Sie diesen von einer Stellvertretung betreiben lassen. Dazu können Sie eine Person oder auch mehrere Personen zur Stellvertretung berufen. Hierfür müssen Sie für jede zur Stellvertretung bestimmten Person eine Stellvertretererlaubnis beantragen.
Die zuständige Behörde kann diese Erlaubnis befristet erteilen.
Die zuständige Behörde prüft dafür, ob die zur Stellvertretung bestimmte Person zuverlässig ist. Sollte sie unzuverlässig sein, lehnt die Behörde den Antrag auf Stellvertretungserlaubnis ab.
Beachten Sie, dass Sie unter Umständen neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnisse benötigen. Auch kann es sein, dass Sie an anderer Stelle meldepflichtig sind. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche:
- Gaststättenrecht
- Gewerberecht
- Baurecht
- Wasserrecht
- Immissionsschutzrecht
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine gültige Erlaubnis oder entsprechende Antrags-ID für einen Online-Antrag für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.
- Die als Stellvertretung vorgesehene Person ist mindestens 18 Jahre alt.
- Die zu meldende Person hat einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zugestimmt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Fachlich freigegeben am
09.01.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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