Die Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen

Leistungsbeschreibung

Prostitutionsfahrzeuge sind Fahrzeuge, die Personen nutzen, um sexuelle Dienstleistungen anzubieten. Jede Person, die solch ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt, benötigt eine Erlaubnis.

Folgende Fahrzeuge können dafür zum Beispiel infragekommen:

  • Bus
  • Campingmobil
  • Wohnanhänger
  • Boot

Sie erhalten die Erlaubnis für ein bestimmtes Betriebskonzept und ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung.

Die Erlaubnis ist auf maximal 3 Jahre befristet. Sie können beantragen, dass die Erlaubnis verlängert wird.

Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis an bestimmte Bedingungen oder Auflagen knüpfen.

Wenn Sie Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie hierfür zusätzlich eine Stellvertretungserlaubnis.

Beachten Sie, dass Sie unter Umständen neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnisse benötigen. Auch kann es sein, dass Sie an anderer Stelle meldepflichtig sind. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche:

  • Gaststättenrecht
  • Gewerberecht
  • Baurecht
  • Wasserrecht
  • Immissionsschutzrecht

In bestimmten Fällen benötigen Sie auch eine Erlaubnis, um öffentliche Wegeflächen gesondert nutzen zu können.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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