Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Beständen von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen in EU-Staaten beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie haben die Möglichkeit, eine allgemeine offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut in Mitgliedstaaten der EU zu beantragen. Dies ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn Sie des Öfteren

  • an öffentlichen Ausstellungen teilnehmen,
  • Kulturgüter restaurieren lassen oder
  • Forschende die Möglichkeit haben sollen, die Kulturgüter zu untersuchen

Die allgemeine offene Genehmigung kann höchstens für 5 Jahre erteilt werden.

Die allgemeine offene Genehmigung können Sie bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes beantragen, in dem sich der Hauptsitz Ihrer Institution befindet.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)