Übertragung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Busunternehmen betreiben und bereits über eine Genehmigung im Gelegenheitsverkehr verfügen, müssen Sie ebenfalls genehmigen lassen, wenn Sie:

  • alle Rechte und Pflichten aus der Genehmigung an ein anderes Unternehmen übertragen möchten oder
  • die Betriebsführung auf eine andere Person übertragen möchten.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.