Zuständigkeitsfinder
elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken
Leistungsbeschreibung
Für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen steht das bewährte Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung unter www.elster.de zur Verfügung. Es bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, Vereinen und Organisationen in erster Linie die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung. Die elektronische Variante der Steuerklärung wird Ihnen kostenlos von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Mit „ELSTER: Ihr Online-Finanzamt“ können Sie viele steuerliche Belange direkt und unkompliziert am PC, Smartphone oder Tablet erledigen. Dazu gehören neben der Anleitung zum Erstellen und zur Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt die Berechnung der auf die erklärten Einkünfte entfallenden Steuer sowie der Bescheiddatenabgleich.
Für die papierlose Übermittlung von Steuererklärungen müssen Sie sich nur einmalig unter www.elster.de registrieren und damit ein Benutzerkonto anlegen. Anschließend können Sie bei Mein ELSTER nahezu alle Steuererklärungen und -anmeldungen erstellen und übermitteln. Daneben stehen Ihnen weitere Serviceleistungen, wie die vorausgefüllte Steuererklärung, zur Verfügung.
Unter www.elster.de finden Sie daneben auch Informationen zum Beispiel zur Einkommensteuererklärung, zur Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung und auch zur Umsatzsteuervoranmeldung, zur zusammenfassenden Meldung, zur Lohnsteueranmeldung, zur Lohnsteuerbescheinigung und zur Kapitalertragsteueranmeldung.
Die Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung. Im Ausnahmefall können Sie die Papiervordrucke auch von Ihrem zuständigen Finanzamt erhalten.
Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen – wie die Gewerbesteuererklärung –, sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.
Rechtsgrundlage
§§ 80, 80a, 149 Abgabenordnung (AO)
§§ 25, 46 Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 14, 27, 28, 31, 38 Körperschaftsteuergesetz (KStG)
§ 14 a Gewerbesteuergesetz (GewStG)
§ 18 Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 56 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV)
Anträge / Formulare
Für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung nutzen Sie bitte das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung unter www.elster.de.
Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung: www.formulare-bfinv.de. Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen – wie z. B. die Gewerbesteuererklärung – sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.
Weiterführende Informationen
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter www.elster.de für verschiedene steuerliche Bereiche und Anwendungen.
Wo finde ich Steuervordrucke in Papier?
Soweit Sie nur einzelne Formulare benötigen oder die Vorzüge der elektronischen Übermittlung mit ELSTER nicht nutzen möchten, finden Sie Steuervordrucke im Formular-Management-System (FMS) unter www.formulare-bfinv.de . Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen – wie z. B. die Gewerbesteuererklärung – sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt. Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Steuervordrucken können Sie unter „FAQ“ nachlesen auf der Internetseite: www.formulare-bfinv.de
Wo bekomme ich Formulare für meine Steuererklärung?
Wenn Sie Ihre Steuererklärung auf Papier abgeben möchten, dann können Sie die dafür vorgesehenen Vordrucke im Internet unter www.formulare-bfinv.de abrufen. Im Ausnahmefall können Sie die Papiervordrucke auch von Ihrem zuständigen Finanzamt erhalten.
Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen – wie z. B. die Gewerbesteuererklärung – sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung online abgeben möchten bzw. müssen, dann stehen Ihnen dazu unter www.elster.de alle weiteren Informationen zur Verfügung.
Welche Vorteile bietet die elektronische Einkommensteuererklärung (ELSTER)?
Für die elektronische Steuererklärung können kommerzielle Steuererklärungsprogramme oder das kostenlose Dienstleistungsportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt« der Finanzverwaltung genutzt werden. Die elektronische Übermittlung bietet aktive Ausfüllhilfen sowie Funktionen zur Steuerberechnung und zum Bescheiddatenabgleich. Unter www.elster.de befinden sich alle weiteren Informationen zur elektronischen Abgabe einer Steuererklärung.
Wie funktioniert das Dienstleistungsportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt«?
Das Steuerportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt« bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung Ihrer Steuererklärung. Diese elektronische der Steuerklärung wird Ihnen kostenlos von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Das Steuerportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt« ist eine Internetportallösung, auf der die Online-Dienstleistungen der Steuerverwaltung gebündelt werden. Mit “ELSTER: Ihr Online-Finanzamt“ können viele steuerliche Belange direkt und unkompliziert am PC, Smartphone oder Tablet erledigt werden. Dazu gehören neben der Anleitung zum Erstellen der Steuererklärung Funktionen zur papierlosen Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt, zur Berechnung der auf die erklärten Einkünfte entfallenden Steuer sowie zum Bescheiddatenabgleich. Für die papierlose Übermittlung von Steuererklärungen müssen Sie sich nur einmalig unter www.elster.de registrieren und damit ein Benutzerkonto anlegen. Unter www.elster.de finden Sie auch weitere Informationen
z. B. zur Einkommensteuererklärung, zur Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung und auch zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, zur Zusammenfassenden Meldung, zur Lohnsteuer-Anmeldung, zur Lohnsteuerbescheinigung und zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Finanzministerium
Fachlich freigegeben am
20.08.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
