Sich bei der Erstellung des Regionalplans beteiligen

Leistungsbeschreibung

In einem regionalen Raumordnungsplan beziehungsweise Regionalplan legt die zuständige Planungsbehörde fest, wie die begrenzte Ressource Raum in einer bestimmten Region genutzt werden soll.

Mit dem Regionalplan steuert die zuständige Planungsbehörde die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums in einer Planungsregion. Es wird geregelt, wie bestimmte Räume beziehungsweise Gebiete zu nutzen sind. Der Regionalplan beschränkt sich dabei auf überörtlich bedeutsame Regelungen zu Nutzungen und Funktionen des Raumes.

Der Regionalplan enthält textliche Festlegungen (Plansätze) und zeichnerische Festlegungen (Karten). Zudem enthält er eine Begründung einschließlich Umweltbericht.

Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich ab der Veröffentlichung an der Neuaufstellung oder Änderung eines Regionalplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung haben Sie die Möglichkeit, an der Planung mitzuwirken. Sie können den Regionalplanentwurf öffentlich einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Dafür haben Sie ab der Veröffentlichung mindestens zwei Monate Zeit.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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