Zuständigkeitsfinder
Sich bei der Erstellung des Regionalplans beteiligen
Leistungsbeschreibung
In einem regionalen Raumordnungsplan beziehungsweise Regionalplan legt die zuständige Planungsbehörde fest, wie die begrenzte Ressource Raum in einer bestimmten Region genutzt werden soll.
Mit dem Regionalplan steuert die zuständige Planungsbehörde die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums in einer Planungsregion. Es wird geregelt, wie bestimmte Räume beziehungsweise Gebiete zu nutzen sind. Der Regionalplan beschränkt sich dabei auf überörtlich bedeutsame Regelungen zu Nutzungen und Funktionen des Raumes.
Der Regionalplan enthält textliche Festlegungen (Plansätze) und zeichnerische Festlegungen (Karten). Zudem enthält er eine Begründung einschließlich Umweltbericht.
Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich ab der Veröffentlichung an der Neuaufstellung oder Änderung eines Regionalplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung haben Sie die Möglichkeit, an der Planung mitzuwirken. Sie können den Regionalplanentwurf öffentlich einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Dafür haben Sie ab der Veröffentlichung mindestens zwei Monate Zeit.
Verfahrensablauf
- Ab der Veröffentlichung können Sie zum geplanten oder geänderten Regionalplan eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen.
- Die zuständige Behörde sammelt und prüft die Stellungnahmen.
- Sie wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese.
- Die zuständige Behörde berücksichtigt dabei andere private und öffentliche Belange.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Regionale Planungsgemeinschaft.
Voraussetzungen
- keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
- keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mindestens zwei Monate ab Beginn der Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet. Die Frist gilt sowohl für Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
14.08.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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