Zuständigkeitsfinder
Eintrag im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ändern
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.
Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.
Verfahrensablauf
- Sie teilen der Wirtschaftsprüferkammer die Änderung schriftlich oder elektronisch mit.
- Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.
Voraussetzungen
Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 WocheDie Bearbeitung dauert ungefähr 1 Woche.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Weiterführende Informationen
Urheber
Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
- Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Änderung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Fachlich freigegeben am
22.05.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
