Genehmigung zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Wirbeltiere aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) nach Deutschland einführen möchten – zum Beispiel für Tierversuche oder zur Nutzung von Organen oder Gewebe für wissenschaftliche oder andere Zwecke –, benötigen Sie dafür eine Einfuhrgenehmigung.

Dies gilt nicht für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Tauben, Puten, Enten, Gänse und Fische (ausgenommen Zebrabärblinge).Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Antragstellers. Hat dieser keinen Sitz im Inland, ist der inländische Bestimmungsort (Ort der vorgesehenen Verwendung) für die Bestimmung der zuständigen Behörde maßgeblich.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)