Tätigkeits- und Einkommensnachweise zur Überprüfung bei der Künstlersozialkasse einreichen

Leistungsbeschreibung

Die Künstlersozialkasse kann anlassbezogen prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht beziehungsweise eine Zuschussberechtigung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz weiterhin erfüllen.
Hierzu fordert die Künstlersozialkasse von Ihnen Angaben und Nachweise an, insbesondere:

  • zum Bereich Ihrer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit,
  • zu weiteren Tätigkeiten,
  • zu Ihren Einkunftsarten.
     

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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