Zuständigkeitsfinder
Durchführung von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Leistungsbeschreibung
Zur Prävention, und um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen in Zusammenwirken mit den Zahnärzten, der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Thüringen e. V. und den für die Zahngesundheitspflege in den Ländern zuständigen Stellen, die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln,
- die Mundhygiene zu verbessern,
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten,
- zu gesunder Ernährung zu beraten sowie
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt, in der Regel bis zum 12. Lebensjahr, in Einrichtungen mit erhöhten Kariesrisiko bis zum 16. Lebensjahr.
Gruppenprophylaxe-Fachkräfte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und -Zahnärzte sind dafür im Einsatz.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Präventionsmaßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Voraussetzungen
In den Kindergärten wir die vorherige Einwilligung der Erziehungsberechtigten benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
keiner
Keiner
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
Fachlich freigegeben am
07.05.2026
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
