Genehmigung für Baurecht für autobahnnahe bauliche Anlagen beantragen

Leistungsbeschreibung

Im Nahbereich von Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung benötigen Sie für Ihre Bauvorhaben immer eine straßenrechtliche Genehmigung, die nach einer straßenrechtlichen Beurteilung durch das Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) erteilt werden kann. Das betrifft alle Autobahnen sowie ausgewählte Abschnitte der Bundesstraßen in Stadtstaaten außerhalb der Ortsdurchfahrt. Das stellt sicher, dass Verkehrsteilnehmende nicht vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden oder anderweitige Sicherheitsrisiken auf den fließenden Verkehr einwirken.

Ihr Bauvorhaben kann zum Beispiel sein:

  • Leitungsverlegungen für Telekommunikationsanlagen
  • Errichtung von Funktürmen
  • Werbeanlagen

Sie benötigen die straßenrechtliche Genehmigung für die Anbaubeschränkungszone, die sich erstreckt:

  • bei Autobahnen 40 bis 100 Meter ab Asphaltkante
  • bei Bundesstraßen 20 bis 40 Meter ab Asphaltkante

Wenn Ihr Bauvorhaben nach der jeweils geltenden Landesbauordnung genehmigungsfrei ist, beantragen Sie die straßenrechtliche Genehmigung beim FBA. 

Unmittelbar an den Fernstraßen befindet sich die Anbauverbotszone, in der Sie grundsätzlich keine Hochbauten errichten oder Abgrabungen und Aufschüttungen größeren Umfangs durchführen dürfen. Hierfür kann das FBA lediglich eine anbaurechtliche Ausnahmegenehmigung erlassen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)