Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug zu einem subsidiär Schutzberechtigten beantragen

Leistungsbeschreibung

Für die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis als Angehöriger eines subsidiär Schutzberechtigten müssen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag stellen und die dafür benötigten Unterlagen einreichen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen die bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis geprüften Voraussetzungen weiterhin vorliegen.
Die Verlängerung sollten Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)